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Sonstige Fördermittel für den Kauf eines Treppenlifts

Unsere Berater informieren Sie und helfen Ihnen gern!

Neben der Förderung durch die Pflegeversicherung kommen als weitere Quellen in Frage:

Als Unfallgeschädigter aus Ansprüchen gegenüber der

  • Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten),
  • des Versorgungsamtes oder
  • der gegnerischen Haftpflichtversicherung bei Fremdverschulden

Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts für Kriegsopfer (BVG) bei der

  • Hauptfürsorgestelle oder
  • dem Landeswohlfahrtsverband

Im Rahmen der Arbeitsplatzsicherung und -erhaltung

  • beim Arbeitsamt

Je nach Quelle ist eine Bezuschussung von bis zu 100% möglich! Unser Berater informiert Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und hilft Ihnen bei der Antragsstellung bei der zuständigen Stelle! Oder rufen Sie uns gerne an. Tel.: 0800 – 688 788 9*

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