Sonstige Fördermittel für den Kauf eines Treppenlifts
Unsere Berater informieren Sie und helfen Ihnen gern!
Neben der Förderung durch die Pflegeversicherung kommen als weitere Quellen in Frage:
Als Unfallgeschädigter aus Ansprüchen gegenüber der
- Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten),
- des Versorgungsamtes oder
- der gegnerischen Haftpflichtversicherung bei Fremdverschulden
Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts für Kriegsopfer (BVG) bei der
- Hauptfürsorgestelle oder
- dem Landeswohlfahrtsverband
Im Rahmen der Arbeitsplatzsicherung und -erhaltung
- beim Arbeitsamt
Je nach Quelle ist eine Bezuschussung von bis zu 100% möglich! Unser Berater informiert Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und hilft Ihnen bei der Antragsstellung bei der zuständigen Stelle! Oder rufen Sie uns gerne an. Tel.: 0800 – 688 788 9*


