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Zuschuss für Ihren Treppenlift durch die Pflegeversicherung

Informieren Sie sich jetzt über die Details – Unsere Berater helfen Ihnen gern!

Als Pflegebedürftiger können Sie von der Pflegeversicherung einen Zuschuss in Höhe von 2.557 € erhalten (§ 40 Abs. 40 SGB XI – Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes).

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss! Unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen sehr gute Chancen auf den Zuschuss haben.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Einstufung in Pflegeversicherung (mindestens Stufe 1), auch rückwirkend, wenn Antrag auf Einstufung vor Einbau des Treppenliftes erfolgt ist.
  • Erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität bei gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten, was bei Schwierigkeiten beim Treppensteigen in der Regel gegeben ist.
  • Notwendige Erreichung lebensnotwendiger Räume mit dem Treppenlift wie zum Beispiel im Obergeschoss befindlicher Räume wie Bad oder Schlafzimmer.
  • Formloser, schriftlicher Antrag bei der Pflegeversicherung vor Einbau des Treppenliftes.

Unser Berater informiert Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und hilft Ihnen bei der Antragsstellung bei der zuständigen Pflegeversicherung, d.h. Ihrer Krankenkasse! Oder rufen Sie uns gerne an. Tel.: 0800 – 688 788 9*

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