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Häufige Fragen

  • Passt ein Treppenlift in mein Haus oder meine Wohnung?

    Treppenlifte von a&p können auf nahezu jeder Treppe aufgestellt werden. Selbst für steile und gewedelte Treppen gibt es passende Lösungen. Als Systemanbieter kann a&p sowohl Einrohr – als auch Zweirohr-Schienensysteme anbieten. Mehr dazu unter Machbarkeit.

  • Muss mein Treppenhaus umgebaut werden?

    Nein. Ein Umbau des Treppenhauses ist nicht notwendig. Die Führungsschienen werden auf den Stufen der äußeren oder inneren Treppenseite befestigt. Durch entsprechende Klapplösungen und Drehfunktionen können Durchgänge und Türen vor der Treppe weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.

  • Bleibt trotz Treppenlift noch genug Platz auf der Treppe für Fußgänger?

    Die Führungsschienen verlaufen dank unserer Maßanfertigung eng am Treppenrand. Unsere Treppenlifte lassen sich vollständig zusammenklappen und an einer gewünschten Stelle auf der Treppe parken. Fußgänger können die Treppe nahezu uneingeschränkt nutzen.

  • Wie finde ich den passenden Treppenlift für mich?

    Unsere erfahrenen Fachberater besuchen Sie gerne und besprechen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch eine für Sie passende Lösung. Alternativ erhalten Sie mit wenigen Klicks online ein persönliches Angebot.

  • Wie lange ist die Lieferzeit für meinen a&p Treppenlift?

    Die Lieferzeit ist modellabhängig. Gerade Treppenlifte haben eine Lieferzeit von 1-2 Wochen, komplexere Kurventreppenlifte etwa. 3-5 Wochen.

  • Wie lange dauert die Montage eines Treppenliftes von a&p?

    Ein schneller, sauberer und zuverlässiger Aufbau ist für uns selbstverständlich. Inklusive ausführlicher Einweisung und erster Probefahrt benötigen unsere Monteure, je nach Modell, 2-4 Stunden.

  • Wie hoch ist die maximale Tragfähigkeit eines Treppenliftes von a&p?

    Je nach Modell haben unsere Treppenlifte eine maximale Tragkraft von 120 kg bis 160 kg.

  • Wie sicher ist die Nutzung eines Treppenliftes?

    Die Nutzung eines Treppenliftes ist vollkommen sicher und komfortabel. Unsere Modelle entsprechen den strengen deutschen Sicherheitsstandards (CE, TÜV-Baumusterprüfung). Weitere Informationen, auch zu einzelnen Sicherheitsmerkmalen (Beckengurt, Sicherheitssensoren, etc.), finden Sie im Bereich Sicherheit.

  • Müssen Treppenlifte regelmäßig vom TÜV abgenommen werden?

    Eine technische Überprüfung eines Treppenliftes ist nur vorgeschrieben, wenn sich dieser in einem öffentlichen Gebäude befindet. Eine Abnahme oder regelmäßige Überprüfung in privaten Haushalten ist NICHT notwendig!

  • Was passiert bei Stromausfall?

    Für die Stromzufuhr reicht eine haushaltübliche Steckdose. Jeder unserer Treppenlifte ist mit einem wartungsfreien Akku ausgerüstet. Im unwahrscheinlichen Fall eines Stromausfalls können Sie sicher die Fahrt fortsetzen.

  • Kann ich mit dem Treppenlift Einkäufe und Wäsche transportieren?
    Jeder unserer Treppenlifte verfügt über zwei separate Fernbedienungen. Mit ihrer Hilfe können Sie den beladenen Treppenlift nach belieben treppaufwärts- und abwärts schicken.

  • Welche finanziellen Zuschüsse gibt es vom Staat oder der Krankenkasse?

    Grundsätzlich müssen Sie Ihren Treppenlift privat finanzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie von der Pflegeversicherung einen Zuschuss in Höhe von 2.557 €. Wird der Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls benötigt, wird er voll durch die Berufsgenossenschaft finanziert. Unsere Fachberater unterstützen Sie gerne bei der notwendigen Antragsstellung. Ausführliche Information erhalten Sie in unserer Rubrik Staatliche Förderung.

  • Dürfen Treppenlifte auch in Mehrfamilienhäusern und Mietwohnungen eingebaut werden?

    Nach § 554a Abs. 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind. Wenn ein Mieter oder ein Mitbewohner (Familienangehöriger oder Lebenspartner) anders den Zugang zur Wohnung aus körperlichen Gründen nicht mehr schafft, darf der Vermieter die Erlaubnis zum Einbau eines Treppenliftes nicht verweigern. Der Mieter muss aber für die Kosten (Ein- und Ausbau) aufkommen.

    Mehr Infos finden Sie unter:

    Treppenlift im Mietshaus: BVerfG 1 BvR 1460/99
    Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 28.03.2000

    Miete und Treppenlift
    Mietrechtsreformgesetz und Gleichstellungsgesetz

    Miteigentümer gegen Treppenlift: AG Krefeld 38 UR II 88/98
    Behinderte Eigentümerin darf Treppenlift auch gegen die Stimmen einzelner Eigentümer einbauen


  • Was ist, wenn ich den Treppelift nicht mehr benötige?

    Wir demontieren und verwerten Ihren Treppenlift kostenlos. Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihnen auch einen Rückkauf anbieten.
  • Wo erhalte ich weitere Informationen?

    Kontaktieren Sie uns einfach bequem per Post, Mail oder Telefon. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.

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